Für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit unterstützen Bund und Bundesländer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland speziell bei Investitionen rund um die Digitalisierung. Mit dieser Finanzspritze wird es vielen KMUs ermöglicht, ihr finanzielles Risiko zu minimieren, sich weiterzuentwickeln und konkurrenzfähig zu bleiben. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:
- die digitale Erschließung neuer Märkte
- der Ausbau der IT-Sicherheit
- die Einführung aktueller Informations- und Kommunikationstechnologien und digitaler Geschäftsprozesse
Die Förderprogramme zur Digitalisierung von KMUs unterscheiden sich jedoch stark voneinander. Wir haben Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in diesem Artikel übersichtlich aufbereitet.

Inhaltsverzeichnis
- 1 Ab wann gilt ein Unternehmen als KMU und kann sich seine Digitalisierung fördern lassen?
- 2 Welche Förderungsarten gibt es für die Digitalisierung von KMU?
- 3 Eine Übersicht der verfügbaren Förderprogramme zur Digitalisierung in Deutschland
- 4 Was ist für KMUs bei der Antragstellung von Fördermitteln zur Digitalisierung zu beachten?
- 5 Treiben Sie die Digitalisierung Ihres KMUs mit einem neuen ERP-System voran
Ab wann gilt ein Unternehmen als KMU und kann sich seine Digitalisierung fördern lassen?
In den meisten Fällen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit bis zu 250 Mitarbeitern sowie Freiberufler eine Fördermittelzusage erhalten. Für die Bemessung der Förderquote spielt in vielen Fällen die Unternehmensgröße eine entscheidende Rolle. Eine Orientierung geben hierbei die Empfehlungen der EU:
Größe | Zahl der Beschäftigten | und | Umsatz in € | oder | Bilanzsumme in € |
---|---|---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | bis 9 | bis 2 Mio./Jahr | bis 2 Mio./Jahr | ||
Kleines Unternehmen | bis 49 | bis 10 Mio./Jahr | bis 10 Mio./Jahr | ||
Mittleres Unternehmen | bis 249 | bis 50 Mio./Jahr | bis 43 Mio./Jahr |
Welche Förderungsarten gibt es für die Digitalisierung von KMU?
Unterschieden werden zwei Förderungsarten:
- Nichtrückzahlbarer Zuschuss: Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nach Programm können die Unternehmen für ihre Vorhaben einen Zuschuss von 30 – 80 % erhalten. Allerdings ist jedes Programm auf einen Maximalbetrag beschränkt. In jedem Fall bleibt also immer ein Eigenanteil bestehen.
- Zinsverbilligte Darlehen: Hier erhalten Unternehmen für ihre Vorhaben Kredite zu einem sehr niedrigen Zinssatz mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Je nach Kreditgeber sind auch eine Haftungsfreistellung oder Tilgungszuschüsse möglich.
Eine Übersicht der verfügbaren Förderprogramme zur Digitalisierung in Deutschland
Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU
Hinweis: Das Antragsstellungstool wurde am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
Wer wird gefördert?
- KMU (3 bis 499 Mitarbeiter) des gewerblichen Handels,
- Alle Branchen inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe
Was wird gefördert?
- Modul 1:
- Förderung der Entwicklung von digitalen Lösungen und Plattformen sowie die Digitalisierung von Prozessen
- Modul 2:
- Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter*innen des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien
Wie wird gefördert?
- Max. 50.000 Euro
- In strukturschwachen Regionen 10 %-Punkte höher, Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit / Datenschutz (+5 %-Punkte), Verbundprojekte mit Lieferanten, Auftraggebern und Kunden (+5 %-Punkte)
- Bis 50 Mitarbeiter: 40 % Förderung
- Bis 250 Mitarbeiter: 35 % Förderung
- Bis 499 Mitarbeiter: 30 % Förderung
- Mindestvolumen:
- Modul 1: 17.000 Euro Förderung
- Modul 2: 3.000 Euro Förderung
- Maximalvolumen:
- 100.000 Euro Investitionsvolumen
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie in den Richtlinien des Förderprogramms oder auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
go-digital
Wer wird gefördert?
- KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern,
- die im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben.
- Eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
- Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
- Handwerksbetriebe, die Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen
Was wird gefördert?
- Modul Digitale Geschäftsprozesse
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens
- Beratungs- und Umsetzungsleistungen z.B. in den Bereichen Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Bedingt durch COVID-19 zählt auch die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen dazu
- Modul Digitale Markterschließung
- Entwicklung unternehmensspezifischer Online-Marketing Strategien
- Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie beispielsweise Warenbestellungen und Zahlungsverfahren
- Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
- Modul IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Modul Datenkompetenz
- Erfassen und Erzeugen von Daten
- Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung
- Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung
- Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten
- Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder
- Modul Digitalisierungsstrategie
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse
- Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse
- Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben
Wie wird gefördert?
- Beratungsleistungen: bis zu 50 % bei maximalem Beratertagesatz von 1.100 €
- Förderumfang max. 30 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten
- Die maximal möglichen 30 Beratertage können auf ein oder mehrere Module verteilt werden
Sonstiges:
- Beschränkung auf autorisierte Beratungsunternehmen
- Hauptmodul mit mind. 51 % des Förderschwerpunktes muss gewählt werden
- Bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten Sie ausführlichere Informationen
BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows
Wer wird gefördert?
- KMU bis 250 Mitarbeiter
- Startups / Jungunternehmen, Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird gefördert?
- Jung- und Bestandsunternehmen:
- allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Darin inbegriffen sind unterstützende Leistungen bei Vorhaben im Zuge der digitalen Transformation z.B. für die technische Beratung zur Einführung eines neuen Software-Systems.
- Unternehmen in Schwierigkeiten:
- Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
Wie wird gefördert?
- Förderquote von 50 bis 90 % je nach Bundesland
- Startups / Jungunternehmen: Zuschuss bis zu 3.200 €
- Bestandsunternehmen: Zuschuss bis zu 2.400 €
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Zuschuss bis zu 2.700 €
Sonstiges:
- Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten Sie ausführlichere Informationen zum Förderprogramm und den Förderhöhen der Bundesländer
Go Inno
Wer wird gefördert?
- KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern und weniger als 20 Millionen € Umsatz im Jahr
Was wird gefördert?
- Innovationsberatung
- Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
Abschätzung der Erfolgsaussichten. - Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.
Kreativworkshop
Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements
Wie wird gefördert?
- Zuschuss von bis zu 20.000 € bei einer Förderquote von 50 %
- Nur Leistungen die von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht wurden werden gefördert
- Gefördert werden Beratungsleistungen in drei Leistungsstufen:
- Potenzialanalyse für maximal 8+2 Beratertage à maximal 5.500 €
- Realisierungskonzept für maximal 20+5 Beratertage à maximal 13.700 €
- Für einen Beratertag sind maximal 1.100 € zu 50 % förderfähig
Sonstiges:
- Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Energie erhalten Sie ausführlichere Informationen zum Förderprogramm
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Mit Sitz in Deutschland
- Mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften,Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
- Junge Unternehmen in Gründung
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Gesamter Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens
Wie wird gefördert?
- Zinsverbilligtes Darlehen, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre
- Kreditbetrag: zwischen 25.000 € und 25 Mio. € pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- Bis zu 7,5 Mio. € pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
Sonstiges:
ERP-Mezzanine für Innovation
Wer wird gefördert?
- Private Unternehmen und Freiberufler
- Mit Sitz in Deutschland
- Mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften,Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
- Seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig
Was wird gefördert?
- Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu für das Unternehmen sind
- Investitionen und Betriebsmittel
Wie wird gefördert?
- Die Finanzierung besteht aus 2 Teilen:
- Einem klassischen Kredit (Fremdkapital)
- Einem Kredit mit weitgehendem Eigenkapitalcharakter (Nachrangkapital)
- Laufzeit: 10 Jahre
- Zinssätze werden auf Basis der wirtschaftlichen Situation und der Qualität der Sicherheiten durch die Bank ermittelt
- Bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben, mindestens 25.000 Euro
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- 100 % Auszahlung nach Vorhabensfortschritt
Sonstiges:
KfW-Kredit für Wachstum
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Mrd. €
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland
- Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt
Was wird gefördert?
- Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
- Produkt- und Prozessinnovationen
Wie wird gefördert?
- Finanzierung erfolgt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung
- Bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung
- Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel je Maßnahme auf 100 Mio. € begrenzt
- KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Mio. € bis max. 100 Mio. €
Sonstiges:
Innovationsgutschein Hightech Digital
Hinweis: Der Innovationsgutschein Hightech Digital ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und 20 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme
- Wenn geplantes Vorhaben mit einem Start-up als Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Dienstleister umgesetzt wird, sind auch Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme antragsberechtigt
Was wird gefördert?
- Lösungen für digitale Transformation von Geschäftsmodellen
- Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
- Vernetzte Systeme und Prozesse
- Internet der Dinge
- Smart Services
- Hochflexible Automatisierung
- Big-Data Projekte
- Simulationsmodelle
- Virtual und Augmented Reality
- Embedded Systems
Wie wird gefördert?
- Bis zu 20.000 € wobei max. 50 % der Ausgaben gedeckt werden
- Zum Erhalt der Höchstfördersumme ist ein Nachweis von mind. 40.000 € (netto) an förderfähigen Ausgaben vorzubringen
- Bewilligungszeitraum beträgt 10 Monate
Sonstiges:
- Kombinierbar mit dem Innovationsgutschein A
- Hier können Sie online einen Antrag stellen, das Merkblatt für nähere Informationen einsehen oder sich direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg informieren
Hinweis: Nicht förderfähig sind der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software. Allerdings zählen Systeme und Prozesse zu förderfähigen Projekten. Nach unserer Auffassung nach, könnten ERP-Systeme jedoch als innovativer Fortschritt für das Unternehmen förderbar sein, wenn das Vorhaben und die Wirtschaftlichkeit gut herausgearbeitet sowie die individuelle Anpassung und Vernetzung verdeutlicht wird.
Innovationsgutscheine A und B
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Freie Berufe
- Existenzgründerinnen und -gründer
- Bei der Antragstellung darf die Mitarbeiterzahl bis zu 100 Personen betragen und der Vorjahresumsatz bzw. die Vorjahresbilanzsumme 20 Mio. € nicht überschreiten
Was wird gefördert?
- Die Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder deren qualitativer Weiterentwicklung
- Die Inanspruchnahme von externen FuE-Dienstleistern
- Innovationsgutschein A
- Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation
- Innovationsgutschein B
- Umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten zur Ausgestaltung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife
- Ausgeschlossen sind u.a. der Kauf von Maschinen, Geräten sowie Hard- und Software
Wie wird gefördert?
- Innovationsgutschein A
- Max. 80 %, die Höchstfördersumme beträgt 2.500 €
- Um die Höchstfördersumme zu erhalten, müssen die förderfähigen Ausgaben mind. 3.125 € (netto) betragen
- Innovationsgutschein B
- Max. 50 %, die Höchstfördersumme beträgt 5.000 €
- Um die Höchstfördersumme zu erhalten, müssen die förderfähigen Ausgaben mind. 10.000 € (netto) betragen
Sonstiges:
- Die Gutscheine A und B sind kombinierbar
- Hier können Sie online einen Antrag stellen, das Merkblatt für nähere Informationen einsehen oder sich direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg informieren
Hinweis: Nicht förderfähig sind der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software. Allerdings zählen Systeme und Prozesse zu förderfähigen Projekten. Nach unserer Auffassung nach, könnten ERP-Systeme jedoch als innovativer Fortschritt für das Unternehmen förderbar sein, wenn das Vorhaben und die Wirtschaftlichkeit gut herausgearbeitet sowie die individuelle Anpassung und Vernetzung verdeutlicht wird.
Innovationsfinanzierung 4.0
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Größere Mittelständler (bis 500 Mio. € Jahresumsatz)
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Innovative Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen
- Entwicklung oder Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells
- Kosten von Digitalisierungsvorhaben
- Unabhängig von konkretem Projekt können auch innovative Unternehmen mit Kapitalbedarf ein Darlehen erhalten
Wie wird gefördert?
- Förderdarlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
- Kredithöhe: 10.000 € bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
- Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
- Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
- Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
Sonstiges:
- Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
- Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Millionen €
Was wird gefördert?
- Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
- Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
- Erhöhung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Sicherheit
Wie wird gefördert?
- Förderdarlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
- Kredithöhe: 5.000 € bis 100.000 €
- Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
- Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Sonstiges:
- Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
- Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Millionen €
Was wird gefördert?
- Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
- Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
- Erhöhung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Sicherheit
Wie wird gefördert?
- Zuschuss richtet sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 40.000 € beträgt die Förderung 40 %, maximal jedoch 4.000 €
- Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 40.000 € bis einschließlich 100.000 € beträgt die Förderung 10 %, maximal jedoch 10.000 €
Sonstiges:
- Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
- Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung
Digitalbonus
Hinweis: Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
- Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neustem Stand erhöht wird
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements
- Leistungen externer Anbieter einschließlich der Umsetzung notwendiger Hard- und Software
- Digitalbonus Standard
- Optimierung von Unternehmensprozessen
- z.B. durch ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssysteme etc.
- Digitalbonus Plus
- Innovationsgehalt ist maßgebliche Voraussetzung
- z.B. neues andersartiges Geschäftsmodell, Bedienung neuer Märkte, mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland betreten
Wie wird gefördert?
- Digitalbonus Standard
- Zuschuss bis zu 10.000 €
- Fördersatz beträgt bis zu 50 %
- Digitalbonus Plus
- Bis zu 50.000 €
- Fördersatz beträgt bis zu 50 %
Sonstiges:
- Die Kombination zwischen Standard und Plus ist nicht möglich
- Der Digitalkredit ist mit dem Digitalbonus Standard und Plus kombinierbar
- Das Programm läuft bis zum 31.12.2023
- Hier können Sie die Richtlinie für nähere Informationen einsehen oder sich direkt beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informieren
Innovationskredit 4.0
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Angehörige freier Berufe
- Neu gegründete Unternehmen
Was wird gefördert?
- Innovative Vorhaben bzw. die Beschleunigung von Digitalisierung im Unternehmen
- Digitalisierungsvorhaben
- Integration von CRM-Systemen an Manufacturing Execution System (MES)
- Vollumfängliche Vernetzung der ERP- und Produktionssysteme
- Integration mobiler Betriebsgeräte in der Produktionssteuerung
- Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung
Wie wird gefördert?
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Mindestdarlehensbetrag: 25.000 €
- Höchstbetrag: 7,5 Mio. €
- Laufzeit: 3 bis 10 Jahre
Sonstiges:
- Wird über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern gestellt
- Hier können Sie das Merkblatt für nähere Informationen einsehen oder sich direkt beim Darlehensgeber informieren
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation bedingt durch COVID-19, hat das LfA die Konditionen bei Liquiditätshilfen und Risikoentlastungen verbessert. Hier finden Sie Informationen für Unternehmen.
Transfer Bonus “Standardvariante Digitalisierung”
Wer wird gefördert?
- technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- nicht-technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist
- Unternehmen der sozialen Ökonomie
Was wird gefördert?
- Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer
Einstiegsvariante
- Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen
- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
Standardvariante
- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben
- Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde
- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
Standardvariante Digitalisierung
- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender)
- Die Laufzeit des Projektes soll 12 Monate nicht überschreiten
- Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt ein Projektgespräch bei der IBB Business Team GmbH.
Wie wird gefördert?
- Einstiegsvariante
- 100 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 €
- Diese Variante gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über “Pro FIT” (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein anderes Bundes- oder Landesprogramm
- Standardvariante
- 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 €
- Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden
- Standardvariante
- 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 €
- Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden.
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie bei IBB Business Team
Digitalprämie Berlin
Wer wird gefördert?
- Berliner KMU mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte in Berlin und max. 249 Beschäftigten
- Berliner Soloselbstständige und Freiberufler im Hauptberuf ohne angestellte Beschäftigte (mit mindestens 26.000 € Jahreseinkommen aus der aktuellen Tätigkeit)
- Gründung ist vor dem 31.12.2021 erfolgt
Was wird gefördert?
- Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
- Digitale Beratung und Qualifizierung
Wie wird gefördert?
- Die Digitalprämie stellt eine Anteilsfinanzierung i.H.v. 50 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben
- Finanzierungszuschüsse für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Höhe von bis zu 17.000 €
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Berlin
- Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2023 möglich
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe
Was wird gefördert?
- Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen inkl. externer Schulungsdienstleistungen
- Eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE),
- Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU)
- Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer),
Wie wird gefördert?
- Der kleine BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar)
- Der große BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar)
- Der BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich)
- Der BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung
- Der BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten
Sonstiges:
- Vor der Beantragung muss ein Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bestätigt werden
- Das Programm läuft bis zum 31.12.2023
- Hier finden Sie die Richtlinie zum Programm. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
- Themen der Digitalisierung, wie Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen)
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
- Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)
- Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement
- Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte
Wie wird gefördert?
- Beratung wird mit 50 % der Kosten und einem max. Betrag von 5.000 € gefördert
Sonstiges:
- Eine Auswahl von Beratern ist auf der Seite des Programms aufgeführt, aber nicht auf diese beschränkt. Auf Antrag sind auch andere Digitalberater für eine Förderung zulässig
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von Beratungen zu ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Hamburg Digital
Wer wird gefördert?
- KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg
Was wird gefördert?
- Modul I Hamburg Digital Check
- gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesproramm “go-digital” eine Zertifizierung erhalten haben
- Modul II Hamburg Digital Invest
- Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte
- umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind
Wie wird gefördert?
- “Modul I – Hamburg Digital Check” bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 5.000 €
- “Modul II – Hamburg Digital Invest” bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 17.000 €
- Die förderfähigen Ausgaben müssen pro Modul mindestens 3.000 € netto betragen
Sonstiges:
- Der Antrag wird bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gestellt. Dort erhalten Sie ebenfalls nähere Informationen zum Förderprogramm.
Hinweis: Seit dem 01. März 2022 gibt es als Neuerung im „Hamburg Digital“ die Möglichkeit in beiden Modulen Folgeanträge zu stellen, wenn die Förderhöchstgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind. Bisher durfte jeder Kunde jeweils nur einen Antrag pro Modul (Hamburg Digital Check bzw. Hamburg Digital Invest) stellen. Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben.
Distr@l-Förderprogramm Digitalisierung stärken – Transfer Leben
Wer wird gefördert?
- KMU
- Partnerschaftlich eingebundene Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Transfergesellschaften
Was wird gefördert?
Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien
- Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten im Digitalisierungsbezug.
- Strukturierung und Verbesserung von Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben.
Förderlinie 2
- Modul A: Digitale Produktinnovation
- Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen.
- Umsetzung einer digitalen Anwendung — Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
- Modul B: Digitale Prozessinnovation
- Geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen.
- Wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
- Modul C: Digitale Pioniere
- Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere.
- Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden.
- Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft.
Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt
- Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen.
Förderlinie 4
- Modul A: Validierung / Spin-off
- Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
- Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen — gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.
- Modul B: Wachstum
- Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial
Wie wird gefördert?
- Anteilige Zuschüsse von 100.000 € bis 500.000 €
- Laufzeit des Vorhabens ist auf 12 bis 36 Monate begrenzt
- Unternehmen gewerblicher Wirtschaft sind bis max. 50 % förderbar, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis max. 90 %
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt der Förderlinie 2B oder auf der Website der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
In Mecklenburg-Vorpommern stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.
Digitalbonus.Niedersachsen
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Was wird gefördert?
- Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 € brutto
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 € brutto
- Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
- Mindestgesamtinvestitionssumme für kleine Unternehmen 7.500 €
- Mindestgesamtinvestitionssumme für mittlere Unternehmen 15.000 €
Wie wird gefördert?
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der NBank
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk
Wer wird gefördert?
- KMU und Handwerksunternehmen
Was wird gefördert?
- Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen
Wie wird gefördert?
- Bis zu 35 %, bis max. 100.000 €
Sonstiges:
- Die gleichzeitige Nutzung von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen ist ausgeschlossen
- Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige
Was wird gefördert?
- Digitale Produktion und Verfahren, wie die Integration/Einbindung digitaler Kundenschnittstellen, vollumfänglicher Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktionssystemen sowie Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
- Digitale Produkte
- Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen
- Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware
- Entwicklung von digitalen Standards und Normen
- Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
- Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
- Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
- CRM- und ERP-Systeme sind förderfähig
Wie wird gefördert?
- Bei Überschreitung von 10 Mio. € ist die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für NRW darzulegen
- Ratendarlehen: 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr oder 5, 7 und 10 Jahren mit optionalem Tilgungsfreijahr
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der NRW.BANK
In Rheinland-Pfalz stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.
Im Saarland stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.
In Sachsen stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.
IB-Digitalisierungsdarlehen
Wer wird gefördert?
- KMU
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
- Personalkosten
- Projektausgaben
- Fremdleistungen
Wie wird gefördert?
- Zinsverbilligtes Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs
- Min. 10.000 €, max. 1,5 Mio. €
- Laufzeit: max. 10 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
- deckt bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs
- Fester Zinssatz: 0,95 %
Sonstiges:
- Es ist ein tragfähiges Konzept vorzulegen
- Bestehende Verbindlichkeiten können nicht abgelöst werden
- Keine Vorfinanzierung erstattungspflichtiger MwSt.
- Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt werden
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Betriebliche Prozess- und Organisationsinnovationen – POI
Hinweis: Alle EFRE-geförderten Projekte des Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 müssen bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.
Wer wird gefördert?
- KMU
Was wird gefördert?
Vorhaben im Bereich betrieblicher Prozess- und Organisationsinnovationen
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder Erbringung von Dienstleistungen (u.a. Änderungen von Software)
- Anwendung neuer Organisationsmethoden in Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen
- Tiefgreifende Veränderungen in Prozess- und Organisationsstrukturen
- Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb der Projektlaufzeit
Wie wird gefördert?
- Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
- Projekte ab einem Gesamtvolumen von 100.000 €
Sonstiges:
- Der innovative Ansatz bzw. die Neuheit muss nachgewiesen, dargestellt und deren wirtschaftliche Bedeutung verdeutlicht werden. Die positiven Auswirkungen müssen herausgearbeitet werden
- Weitere Informationen erhalten Sie in der Richtlinie des Programms oder auf der Website des Deutscher Mittelstands-Bund (DMB)
Digitalbonus Thüringen
Wer wird gefördert?
- KMU
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen
Wie wird gefördert?
- Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 €
- Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 € nicht übersteigen
- Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig
Sonstiges:
- Weitere Informationen erhalten Sie in der auf der Website der Thüringer Aufbaubank
Was ist für KMUs bei der Antragstellung von Fördermitteln zur Digitalisierung zu beachten?
Ein Muss bei jedem Förderprogramm, ist die konkrete Zusammenfassung der Vorstellungen und Ideen des Unternehmens. Je umfangreicher und umfassender beschrieben diese sind, desto schneller ist es dem Förderinstitut möglich eine Entscheidung zu treffen. Diese Vorarbeit ist zwar sehr zeitaufwendig, doch lohnt es sich hierbei zügig und gewissenhaft zu arbeiten, da jeder Fördertopf irgendwann geleert ist.
Je nach Bundesland kann sich die Zeit bis zur Bewilligung von wenigen Wochen bis zu drei Monaten hinauszögern. Egal wie lange dies dauert, mit der Durchführung der Maßnahme darf erst mit erfolgter Zusage begonnen werden. Hierzu zählen außerdem jegliche Liefer- und Leistungsverträge.
Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Die recherchierten Informationen stellen lediglich eine Übersicht zu den Förderprogrammen dar.
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Bild: Marius Masalar on Unsplash
Kommentare
2 Kommentare vorhanden
Hallo. Könnten Sie Unternehmen in Thüringen empfehlen, die die Umsetzung des SelectLine ERP-Programms unter Digital Bonus Förderungsprogramm von verwalten können?
Hallo Herr Misyukovetc, vielen Dank für Ihren Kommentar. Da sich die Förderprogramme von Land zu Land unterscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich einen Partner in Ihrer Nähe zu suchen und Ihr Anliegen zu thematisieren.