Intrastat steht für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik. Intrastat-Meldungen werden zusammengefasst in der sog. Intrahandelsstatistik.
Inhaltsverzeichnis
Wozu dient die Intrastat-Meldung?
Seit der Vollendung des EU-Binnenmarktes bei Lieferungen von Gemeinschaftsware in einen anderen Mitgliedstaat keine Zollabwicklung mehr nötig ist, ist es auch nicht mehr möglich, aus den Verzollungsdaten statistische Informationen über den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu gewinnen.
Das genaue Zahlenmaterial ist nötig u. a. für Fragen der Handelspolitik, Wettbewerbsregeln, Landwirtschaftspolitik, für sektorale Analysen, regionale Entwicklungspolitik und nicht zuletzt für die Wissenschaft.
Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erhebung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten (Versendungen und Eingänge). D. h., Intrastat-Meldungen sind nur in dem EU-Mitgliedstaat abzugeben, von dem aus die Waren körperlich versandt werden (Absende-Mitgliedstaat) bzw. in den sie körperlich eingehen (Eingangs-Mitgliedstaat).
Wer ist zur Auskunft verpflichtet?
Auskunftspflichtig ist grundsätzlich jeder Steuerpflichtige, der nach dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland als Unternehmer registriert ist, d. h. eine deutsche (Umsatz-) Steuernummer zugeteilt bekommen hat, und einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner abschließt, der das Verbringen einer Gemeinschaftsware zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat zum Inhalt hat. Die Auskunftspflicht besteht unabhängig davon, ob der inländische oder ausländische Vertragspartner die Beförderung der Waren durchführt oder veranlasst.
Sollte der grenzüberschreitenden Warenbewegung kein entsprechender Vertrag zwischen einem inländischen und ausländischen Geschäftspartner zugrunde liegen, so ist derjenige in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmer auskunftspflichtig, der die Waren versendet bzw. entgegennimmt.
Übermittlung der Intrastat-Meldungen
Bei den Meldungen zur Intrahandelsstatistik handelt es sich grundsätzlich um eine monatliche Anmeldung, die auch in Teilmeldungen übermittelt werden kann. Die Meldungen sind spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Bezugsmonats unmittelbar an das Statistische Bundesamt abzugeben.
Zur Übersendung der Daten müssen die vom Statistischen Bundesamt kostenlos zur Verfügung gestellten Online-Verfahren genutzt werden. Die Übermittlung von Anmeldungen als E-Mail-Anhang ist aus Datenschutzgründen nicht gestattet. Entsprechende Anhänge können nicht verarbeitet werden.
Wegen ggf. notwendiger Rückfragen durch das Statistische Bundesamt sollten kaufmännische Unterlagen (Rechnungskopien, Versanddokumente), die zur Erstellung der Intrastat-Meldungen erforderlich waren, und eventuelle Kopien der Intrastat-Meldungen zwei Jahre aufbewahrt werden.
Vereinfachung der Intrastat 
Vereinfachen Sie die Erstellung Ihrer Intrastat-Meldungen erheblich mit dem Zusatzmodul Intrastat zur Selectline Warenwirtschaft. Hier nur einige Vorteile des Moduls:
- SelectLine bereitet die monatlichen Daten für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr auf
- Ermittlung der Daten aus den Kunden- /Lieferantenbelegen
- Anonymisierung der gemeldeten Daten durch Umwandlung der Artikel in Warencodes und der Kunden/ Lieferanten in Länderkürzel
- Bereitstellung der notwendigen Intrastat-Stammdaten
- Warencode und -gruppen für die Artikel
- EU-Länder für die Klassifizierung der Kunden und Lieferanten
- See- und Flughäfen für die Versandwege
Mehr Infos zum Modul Intrastat der SelectLine Warenwirtschaft (PDF).
Testen Sie die SelectLine Warenwirtschaft hier für 30 Tage kostenfrei.
Interessante Statistiken, die letztlich auch dem Intrastat-Verfahren zu verdanken sind, finden Sie übrigens auf der Webseite des DESTATIS (Statistisches Bundesamt).
Bildquelle:
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