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Kassensicherungsverordnung – haben Sie Ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme für 2021 auf dem neusten Stand?

Wer ein Ladengeschäft besitzt, wird in den letzten Wochen und Monaten häufiger über Begrifflichkeiten und Abkürzungen wie KassenG, GoBD, GDPdU, AO und natürlich über KassenSichV und den Ablauf der Frist zum Einsatz einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gestolpert sein.

Insbesondere die TSE, gemeinhin bekannt als Technische Sicherheitseinrichtung, war und ist ein großes Thema für alle Besitzer elektronischer Aufzeichnungssysteme. Elektronische Kassensysteme sollten ursprünglich laut Bundesfinanzministerium schon 2019 mit einer TSE ausgestattet sein. Eine Nichtbeanstandungsregelung wurde bis zum 30.09.2020 erlassen.

Kassendisplay

Aufgrund der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie und der in 2020 kurzweiligen Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze, gestaltete sich die Einhaltung dieser Frist schwierig. Eine erneute Verlängerung der Vorgabe erfolgte, mit Ausnahme von Bremen, über die Finanzministerien auf Länderebene. Stichtag für die Implementierung der TSE ist jetzt der 31. März 2021. Bedingung für diese Kulanzregelung ist jedoch, dass die betroffenen Unternehmen vorab einen verbindlichen Auftrag zur Aufrüstung ihres Kassensystems mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) erteilt haben. Zusammengefasst bedeutet dies, dass bis spätestens 31.03.2021 die Einrichtung einer TSE abgeschlossen sein muss.

Was genau ist eigentlich eine TSE und wie funktioniert sie?

Eine USB TSE von swissbit

Eine Technische Sicherheitseinrichtung verfügt über ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium sowie eine einheitliche digitale Schnittstelle. Mittels Sicherheitsmodul wird jeder Einzelvorgang codiert, signiert und protokolliert. Ziel ist es, eine nachträgliche Manipulation dadurch nachweisbar zu machen. Dies gelingt mittels Signatur, die einem Blockchain-Prinzip folgt. Auf dem Speichermedium werden alle Protokolle als nahtlos aneinandergereihte Journaleinträge gesichert. Die einheitliche Schnittstelle sorgt dafür, dass die Daten-Journale jederzeit im einheitlichen DSFinV-K-Format an das Finanzamt übermittelt werden können.

Sie müssen noch aufrüsten? Dann sind unsere SelectLine Fachhandelspartner Ihre kompetenten Ansprechpartner.

Ob Sie nur eine TSE bestellen möchten oder direkt ein komplettes Kassenpaket – bei uns ist beides möglich. Wenn Sie bereits ein SelectLine Kassensystem im Einsatz haben, können Sie eine TSE bei einem unserer regionalen Partner beauftragen. Wenn Sie ein Komplettpaket benötigen, welches sich aus einem Kassensystem, der Technischen Sicherheitseinrichtung und allen weiteren Komponenten zusammensetzt, sind diese ebenfalls für Sie da. Sie haben noch keinen SelectLine Partner? Wir stellen Ihnen Ihre regionalen Ansprechpartner vor.

Wir haben Schnittstellen zu den TSEs von SWISSBIT und EPSON geschaffen. Beide Anbieter sind vom BSI zertifizierte Hardwareanbieter. Auch die vom Gesetzgeber geforderte Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassen (kurz DSFinV-K) steht für Sie bereit. Darüber hinaus ermöglichen wir das Einhalten der Belegausgabepflicht über vordefinierte Kassenbelege mit allen aktuellen gesetzlichen Anforderungen.


Cody – ERP-Experte

Cody – ERP-Experte

Cody ist seit 2023 ein fester Bestandteil des SelectLine Marketing-Teams und macht seinem Namen alle Ehre. Als ERP-Experte kennt er sich nicht nur bestens mit unserer SelectLine Software aus, sondern teilt sein Wissen auch mit unseren Newsletter-Abonnenten. Und da Softwarelösungen für KMU sein Steckenpferd sind, hat er auch schon den ein oder anderen Blogartikel verfasst. In seiner Freizeit bildet sich Cody gerne weiter und durchforstet das World Wide Web nach Neuigkeiten rund um den nächsten ERP-Software-Trend.



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