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Reverse-Charge-Verfahren – alles was Sie dazu wissen müssen

Kurzerklärung

Das Reverse-Charge-Verfahren – auch Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder Abzugsverfahren – ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. In diesem Spezialfall muss nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger (Kunde) die Umsatzsteuer entrichten.

Ausführliche Erklärung

Der leistende Unternehmer darf dem Kunden beim Reverse-Charge-Verfahren also das Nettoentgelt in Rechnung stellen. Daraus entsteht für den Kunden in der Folge eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Ist der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt, kann er den Betrag aber auch selbst wieder als Vorsteuer geltend machen.

Hinsichtlich der finanziellen Belastungswirkungen bestehen also, sowohl für das Unternehmen als auch für den Leistungsempfänger, keine Unterschiede zwischen dem Reverse-Charge-Verfahren und der normalen Umsatzsteuer.

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist in § 13b UStG geregelt.

Vorteile des Reverse-Charge-Verfahrens

Das Vereinfachungspotential des Verfahrens liegt darin, dass der leistende Unternehmer den Vorgang nun nicht mehr gesondert beim Finanzamt angeben muss. Besonders bei grenzübergreifenden Transaktionen findet das Verfahren Anwendung, da hier der Kontakt mit dem deutschen Finanzamt für den ausländischen leistenden Unternehmer entfällt.

Der konkrete Vorteil für den leistungsempfangenden Unternehmer ist, dass er nach dem Reverse-Charge-Verfahren zwar die Umsatzsteuer für den jeweiligen Erwerb tragen muss, aber gleichzeitig selbige in gleicher Höhe über den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Die dadurch entstehende Vereinfachung ist nicht nur eine Entlastung für den Unternehmer, sie beugt auch Betrug vor. Der sogenannte Karussellbetrug ist auf diese Weise leicht zu verhindern.

Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens

Für die einwandfreie Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens ist eine Kaufmännische Software unablässig, da Rechnungen vorschriftsmäßig zu erstellen sind. Zudem lassen sich die relevanten Konten und Steuerschlüssel über zusätzliche Lieferanten- und Kunden- Kontengruppen bequem steuern.

Des Weiteren kann die Umsatzsteuervoranmeldung über die Software einfach elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

 


Cody – ERP-Experte

Cody – ERP-Experte

Cody ist seit 2023 ein fester Bestandteil des SelectLine Marketing-Teams und macht seinem Namen alle Ehre. Als ERP-Experte kennt er sich nicht nur bestens mit unserer SelectLine Software aus, sondern teilt sein Wissen auch mit unseren Newsletter-Abonnenten. Und da Softwarelösungen für KMU sein Steckenpferd sind, hat er auch schon den ein oder anderen Blogartikel verfasst. In seiner Freizeit bildet sich Cody gerne weiter und durchforstet das World Wide Web nach Neuigkeiten rund um den nächsten ERP-Software-Trend.



Kommentare

2 Kommentare vorhanden

  • Kommentar von CSS MicroSystems GmbH
    // 31. Oktober 2025 um 11:12

    Leider ist das Video nicht mehr vorhanden. Kann man sich dieses irgendwo an einer anderen Stelle anschauen?

  • Kommentar von Hannah Görges
    // 5. November 2025 um 8:15

    Sehr geehrter Herr Schmid,
    das betreffende Video steht derzeit leider nicht mehr zur Verfügung. Eine aktualisierte Version ist jedoch für das kommende Jahr vorgesehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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