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Kurzerklärung
Das Reverse-Charge-Verfahren – auch Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder Abzugsverfahren – ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. In diesem Spezialfall muss nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger (Kunde) die Umsatzsteuer entrichten.
Ausführliche Erklärung
Der leistende Unternehmer darf dem Kunden beim Reverse-Charge-Verfahren also das Nettoentgelt in Rechnung stellen. Daraus entsteht für den Kunden in der Folge eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Ist der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt, kann er den Betrag aber auch selbst wieder als Vorsteuer geltend machen.
Hinsichtlich der finanziellen Belastungswirkungen bestehen also, sowohl für das Unternehmen als auch für den Leistungsempfänger, keine Unterschiede zwischen dem Reverse-Charge-Verfahren und der normalen Umsatzsteuer.
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist in § 13b UStG geregelt.
Vorteile des Reverse-Charge-Verfahrens
Das Vereinfachungspotential des Verfahrens liegt darin, dass der leistende Unternehmer den Vorgang nun nicht mehr gesondert beim Finanzamt angeben muss. Besonders bei grenzübergreifenden Transaktionen findet das Verfahren Anwendung, da hier der Kontakt mit dem deutschen Finanzamt für den ausländischen leistenden Unternehmer entfällt.
Der konkrete Vorteil für den leistungsempfangenden Unternehmer ist, dass er nach dem Reverse-Charge-Verfahren zwar die Umsatzsteuer für den jeweiligen Erwerb tragen muss, aber gleichzeitig selbige in gleicher Höhe über den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Die dadurch entstehende Vereinfachung ist nicht nur eine Entlastung für den Unternehmer, sie beugt auch Betrug vor. Der sogenannte Karussellbetrug ist auf diese Weise leicht zu verhindern.
Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens
Für die einwandfreie Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens ist eine Kaufmännische Software unablässig, da Rechnungen vorschriftsmäßig zu erstellen sind. Zudem lassen sich die relevanten Konten und Steuerschlüssel über zusätzliche Lieferanten- und Kunden- Kontengruppen bequem steuern.
Des Weiteren kann die Umsatzsteuervoranmeldung über die Software einfach elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Video zur Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens in der SelectLine
Wie Sie, als SelectLine Anwender, das Verfahren in der SelectLine Warenwirtschaft und im SelectLine Rechnungswesen umsetzen, zeigen wir Ihnen in diesem Webinar:

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