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SelectLine.de ist jetzt barriere­frei: Alles zum Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

// 02.06.2025

Unsere Website ist jetzt barriere­frei und erfüllt die Anforderungen des Barrierefreiheits­stärkungsgesetzes (BFSG). Damit stellen wir sicher, dass alle Nutzerinnen und Nutzer – unabhängig von individuellen Einschränkungen – unsere digitalen Angebote ohne Barrieren nutzen können.

Doch was genau verlangt das Gesetz, wen betrifft es und wie haben wir die Anforderungen auf unserer Website umgesetzt? Im Folgenden geben wir einen Über­blick und zeigen, warum Barriere­freiheit weit über gesetzliche Pflichten hinausgeht.

Was regelt das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) und wer ist zur Einhaltung verpflichtet?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Unternehmen, die Produkte und Dienst­leistungen online anbieten, müssen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind – ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe.

Besonders betroffen sind Websites mit Web­shops, Kontakt­formularen oder Termin­buchungen. Jede geschäftliche B2C-Webseite mit digitalen Kommunikations­tools erfordert barrierefreie Anpassungen. Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen aktuell nicht dem Barrierefreiheits­stärkungsgesetz.  Für neue Produkte und Dienst­leistungen gelten die Anforderungen ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend. Kleinst­unternehmen (weniger als zehn Mitarbeitende und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz) sind ausgenommen, sofern sie keine digitalen Dienst­leistungen anbieten.

Barriere­freie Gestaltung von Websites – Maßnahmen im Überblick inkl. Checkliste

Eine barrierefreie Website berücksichtigt unterschiedliche Bedürfnisse und sorgt dafür, dass Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen. Die folgenden Punkte bieten eine praxisnahe Orientierung bei der Umsetzung:

  • Struktur & Navigation: Eine klar aufgebaute und konsistente Seiten­struktur erleichtert die Orientierung und Nutzung.
  • Textalternativen: Bilder und Grafiken sollten stets mit beschreibenden Alt-Texten versehen sein, um Inhalte auch für Screen­reader verständlich zu machen.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen und die gesamte Navigation sollten vollständig per Tastatur zugänglich sein – ohne den Einsatz einer Maus.
  • Kontraste & Schriftgrößen: Gut lesbare Farb­kontraste und frei skalierbare Schrift­größen unterstützen Menschen mit Seh­beeinträchtigungen. Hinweis: Bei bestehenden Corporate-Design-Vorgaben kann dies eine besondere Heraus­forderung darstellen.
  • Formulare: Eingabe­felder sollten eindeutig beschriftet und verständlich erklärt sein. Fehler­hinweise müssen klar und nachvoll­ziehbar formuliert werden.
  • Multimedia-Inhalte: Videos sollten mit Unter­titeln ausgestattet sein; bei Bedarf sind auch Audio­deskriptionen bereitzustellen.

Technische Standards und Richtlinien:

  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines): Diese Richt­linien definieren vier zentrale Prinzipien für barriere­freie Inhalte: Wahrnehmbarkeit, Bedien­barkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
  • EN 301 549: Diese europäische Norm konkretisiert Anforderungen für barrierefreie Informations- und Kommunikations­technologien und verweist auf die WCAG als technischen Referenz­rahmen.

Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Barrierefreiheits­maßnahmen auf unsere Website ist ein wichtiger Meilen­stein erreicht. Doch Barriere­freiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fort­laufender Prozess. Digitale Technologien entwickeln sich ständig weiter, ebenso wie die Erwartungen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer. Deshalb prüfen wir unsere Website regel­mäßig mit bewährten Tools.

Unser Web-Team arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Standards einzuhalten, neue Anforderungen frühzeitig umzusetzen und die Nutzer­freundlichkeit für alle Menschen stetig zu verbessern.

Was droht bei Nicht­einhaltung des Barrierefreiheits­stärkungsgesetzes?

Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht umsetzen, setzen sich gleich mehreren Risiken aus. Zum einen drohen rechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen oder empfindlichen Buß­geldern. Die genaue Höhe kann je nach Schwere und Umfang des Verstoßes variieren, doch bereits kleinere Versäumnisse können kost­spielig werden – insbesondere, wenn sie systematisch auftreten oder über längere Zeit bestehen bleiben.

Zum anderen kann die öffentliche Wahrnehmung erheblich leiden. Negative Bericht­erstattung in den Medien, Beschwerden von Betroffenen oder Klagen durch Interessen­vertretungen können schnell zu einem Image­schaden führen. In einer zunehmend sensibilisierten Öffentlichkeit erwarten viele Menschen und Geschäfts­partner, dass Unternehmen digitale Barriere­freiheit ernst nehmen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Wer diese Erwartungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Nachteile durch den Verlust von Vertrauen und Reich­weite.

Barrierefreiheit als Innovations­treiber

Barriere­freiheit eröffnet nicht nur mehr Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten, sondern fördert auch technologische Innovationen. Viele Entwicklungen, die heute im Alltag selbst­verständlich sind, entstanden ursprünglich aus der Forschung und Praxis der Barriere­freiheit. Sprach­steuerungen wie Alexa oder Siri wurden zunächst entwickelt, um Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Steuerung von Geräten zu erleichtern. Heute nutzen Millionen diese Technologien ganz selbst­verständlich. Auch KI-gestützte Text­erkennung und automatische Bild­beschreibungen gehen auf die Anforderungen barriere­freier Kommunikation zurück.

Solche Innovationen zeigen deutlich: Wenn digitale Lösungen barriere­frei gestaltet werden, profitieren letztlich alle Nutzer­gruppen. Für uns bei SelectLine ist Barriere­freiheit deshalb nicht nur eine gesetzliche Anforderung. Sie ist ein Motor für bessere, inklusivere Technologien, von denen alle profitieren – jetzt und in Zukunft.

Unser Fazit

SelectLine ist bereit für die Zukunft. Unsere barriere­freie Website ermöglicht allen Menschen einen fairen und einfachen Zugang zu unseren digitalen Angeboten.

Wir bleiben dran: Barriere­freiheit ist für uns ein fortlaufender Prozess und ein wichtiger Bestandteil unserer digitalen Verantwortung.


Lisa Lehmann

Lisa Lehmann

Lisa ist seit Januar 2022 Teil des Marketing-Teams der SelectLine. Im einjährigen Traineeship rotierte sie durch verschiedene Abteilungen und kennt das Unternehmen wie ihre Westentasche. Als Manager Marketing Services kümmert sie sich nun um die Contenterstellung und die Social-Media-Kanäle. Medien sind bereits seit ihrem Studium der Medienbildung an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg ihr Ding. Lisa liebt Städtetrips, ist immer auf der Suche nach dem besten Burger der Welt und geht leidenschaftlich gerne auf Konzerte.



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