Unsere Website ist jetzt barrierefrei und erfüllt die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Damit stellen wir sicher, dass alle Nutzerinnen und Nutzer – unabhängig von individuellen Einschränkungen – unsere digitalen Angebote ohne Barrieren nutzen können.
Doch was genau verlangt das Gesetz, wen betrifft es und wie haben wir die Anforderungen auf unserer Website umgesetzt? Im Folgenden geben wir einen Überblick und zeigen, warum Barrierefreiheit weit über gesetzliche Pflichten hinausgeht.

Inhaltsverzeichnis
- 1 Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und wer ist zur Einhaltung verpflichtet?
- 2 Barrierefreie Gestaltung von Websites – Maßnahmen im Überblick inkl. Checkliste
- 3 Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess
- 4 Was droht bei Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes?
- 5 Barrierefreiheit als Innovationstreiber
- 6 Unser Fazit
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und wer ist zur Einhaltung verpflichtet?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen online anbieten, müssen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind – ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe.
Besonders betroffen sind Websites mit Webshops, Kontaktformularen oder Terminbuchungen. Jede geschäftliche B2C-Webseite mit digitalen Kommunikationstools erfordert barrierefreie Anpassungen. Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen aktuell nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für neue Produkte und Dienstleistungen gelten die Anforderungen ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeitende und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz) sind ausgenommen, sofern sie keine digitalen Dienstleistungen anbieten.
Barrierefreie Gestaltung von Websites – Maßnahmen im Überblick inkl. Checkliste
Eine barrierefreie Website berücksichtigt unterschiedliche Bedürfnisse und sorgt dafür, dass Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen. Die folgenden Punkte bieten eine praxisnahe Orientierung bei der Umsetzung:
- Struktur & Navigation: Eine klar aufgebaute und konsistente Seitenstruktur erleichtert die Orientierung und Nutzung.
- Textalternativen: Bilder und Grafiken sollten stets mit beschreibenden Alt-Texten versehen sein, um Inhalte auch für Screenreader verständlich zu machen.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen und die gesamte Navigation sollten vollständig per Tastatur zugänglich sein – ohne den Einsatz einer Maus.
- Kontraste & Schriftgrößen: Gut lesbare Farbkontraste und frei skalierbare Schriftgrößen unterstützen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Hinweis: Bei bestehenden Corporate-Design-Vorgaben kann dies eine besondere Herausforderung darstellen.
- Formulare: Eingabefelder sollten eindeutig beschriftet und verständlich erklärt sein. Fehlerhinweise müssen klar und nachvollziehbar formuliert werden.
- Multimedia-Inhalte: Videos sollten mit Untertiteln ausgestattet sein; bei Bedarf sind auch Audiodeskriptionen bereitzustellen.
Technische Standards und Richtlinien:
- WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines): Diese Richtlinien definieren vier zentrale Prinzipien für barrierefreie Inhalte: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
- EN 301 549: Diese europäische Norm konkretisiert Anforderungen für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien und verweist auf die WCAG als technischen Referenzrahmen.

Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Barrierefreiheitsmaßnahmen auf unsere Website ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Doch Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Digitale Technologien entwickeln sich ständig weiter, ebenso wie die Erwartungen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer. Deshalb prüfen wir unsere Website regelmäßig mit bewährten Tools.
Unser Web-Team arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Standards einzuhalten, neue Anforderungen frühzeitig umzusetzen und die Nutzerfreundlichkeit für alle Menschen stetig zu verbessern.
Was droht bei Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes?
Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht umsetzen, setzen sich gleich mehreren Risiken aus. Zum einen drohen rechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen oder empfindlichen Bußgeldern. Die genaue Höhe kann je nach Schwere und Umfang des Verstoßes variieren, doch bereits kleinere Versäumnisse können kostspielig werden – insbesondere, wenn sie systematisch auftreten oder über längere Zeit bestehen bleiben.
Zum anderen kann die öffentliche Wahrnehmung erheblich leiden. Negative Berichterstattung in den Medien, Beschwerden von Betroffenen oder Klagen durch Interessenvertretungen können schnell zu einem Imageschaden führen. In einer zunehmend sensibilisierten Öffentlichkeit erwarten viele Menschen und Geschäftspartner, dass Unternehmen digitale Barrierefreiheit ernst nehmen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Wer diese Erwartungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Nachteile durch den Verlust von Vertrauen und Reichweite.
Barrierefreiheit als Innovationstreiber
Barrierefreiheit eröffnet nicht nur mehr Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten, sondern fördert auch technologische Innovationen. Viele Entwicklungen, die heute im Alltag selbstverständlich sind, entstanden ursprünglich aus der Forschung und Praxis der Barrierefreiheit. Sprachsteuerungen wie Alexa oder Siri wurden zunächst entwickelt, um Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Steuerung von Geräten zu erleichtern. Heute nutzen Millionen diese Technologien ganz selbstverständlich. Auch KI-gestützte Texterkennung und automatische Bildbeschreibungen gehen auf die Anforderungen barrierefreier Kommunikation zurück.
Solche Innovationen zeigen deutlich: Wenn digitale Lösungen barrierefrei gestaltet werden, profitieren letztlich alle Nutzergruppen. Für uns bei SelectLine ist Barrierefreiheit deshalb nicht nur eine gesetzliche Anforderung. Sie ist ein Motor für bessere, inklusivere Technologien, von denen alle profitieren – jetzt und in Zukunft.

Unser Fazit
SelectLine ist bereit für die Zukunft. Unsere barrierefreie Website ermöglicht allen Menschen einen fairen und einfachen Zugang zu unseren digitalen Angeboten.
Wir bleiben dran: Barrierefreiheit ist für uns ein fortlaufender Prozess und ein wichtiger Bestandteil unserer digitalen Verantwortung.
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