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Sicher und gesetzeskonform arbeiten – SelectLine Rechnungswesen erneut erfolgreich zertifiziert durch Wirtschaftsprüfer

Im September 2022 haben wir die Version 22.2 des SelectLine Rechnungs­wesens ausgeliefert. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie mit unserer Software immer aktuelle und gesetzes­konforme Lösungen an der Hand haben. Im Zuge dessen haben wir uns dazu entschlossen, die aktuelle Version über­prüfen und zertifizieren zu lassen. Unser SelectLine Rechnungs­wesen wurde im August durch eine Wirtschafts­prüfer­gesellschaft, auf Basis der Vorgaben des Instituts der Wirtschafts­prüfer in Deutschland e. V. (IDW), geprüft und zertifiziert. Die Prüfung bezog sich gemäß dem IDW Prüfungs­standard 880 auf die Bereiche Software­entwicklungs­verfahren sowie Angemessenheit und Funktions­fähigkeit der Programm­funktionen. Doch was versteht man im Detail unter einer Zertifizierung und wer erhält diese unter welchen Voraus­setzungen? In unserem Blog­beitrag gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

Warum ist eine Zertifizierung relevant?

Vor allem im Rechnungs­wesen sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Damit ein rechts­konformes Arbeiten mit einem Software­produkt gewährleistet werden kann, haben Software­hersteller die Möglichkeit, ihre Produkte durch unabhängige Wirtschafts­prüfer prüfen zu lassen. Geprüft wird nach den Grund­sätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten­zugriff (GoBD). Des Weiteren orientiert sich die Prüfung an handels- und steuer­rechtlichen Vorschriften für die Buch­haltung (HBG). Zusätzlich zu diesen Vorgaben spielen auch der Prüfungs­standard und die Stellung­nahme zur Rechnungs­legung des IDW eine Rolle. In unserem Fall wurde das SelectLine Rechnungs­wesen nach dem Prüfungs­standard 880 des IDW geprüft.

Wie läuft die Prüfung einer Software ab?

 Wie läuft ein typischer Prozess einer Software­prüfung am Beispiel unserer Rechnungs­wesens­software eigentlich ab? Vorab erfolgt die Abstimmung des Prüfungs­standards und des Gegenstandes der Prüfung. Im Folgenden verschafft sich der Prüfer im Unternehmen einen Über­blick zu den Prozessen der Programm­entwicklung, den Test­abläufen, dem Umgang mit Fehler­korrekturen und Programm­entwicklungen. Darin involviert sind Mitarbeiter der Software­entwicklung, des Tests, des Produkt­managements und des Supports. Es werden verschiedene Verfahrens­abläufe, Dokumentationen und die Daten­sicherheit in den Fokus gestellt.

Danach erfolgt die Prüfung der Software. Dafür wird ein Test­system eingerichtet. Neben dem SelectLine Rechnungs­wesen enthielt die Test­umgebung alle für das Rechnungs­wesen relevanten Zusatz­module in der höchsten Ausprägung. Dazu wurden unsere umfangreichen Dokumentationen zu den Inhalten und Funktionen der Software bereit­gestellt, die auch im Programm über die Hilfe und auf unserer Homepage als Beschreibungen und Handlungs­empfehlungen verfügbar sind.

Ob die Software bei sach­gerechter Anwendung den erwarteten Kriterien entspricht, wird zum Beispiel durch einfache und komplexe Geschäfts­vorfälle, diverse Plausibilitäts­kontrollen und durch die Ermittlung von Steuer­werten anhand eines festen Test­ablauf­plans der Prüfungs­gesellschaft geprüft. Verschiedene Arbeits­weisen und das Programm­verhalten bei Falsch­eingaben sind ebenfalls Bestand­teil des Tests. Es wird verglichen, ob die durch die Software gewonnenen Daten mit den erwarteten Ergebnissen über­einstimmen.

Ein wichtiger Punkt ist die Prüfung zur Ein­haltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere, ob das Finanz­buchhaltungs­programm die folgenden Eingaben sichert und dabei das sogenannte Radier­verbot einhält. Damit wird sichergestellt, dass die Auf­zeichnungen in der Buch­führung nicht in einer Weise verändert werden können und die ursprünglichen Inhalte eindeutig nachvoll­ziehbar feststellbar sind. Weitere Prüf­themen sind bei der Finanz­buch­haltung zum Beispiel die Protokollier­funktion oder die Konten­funktion. Zusätzlich wird die Software auch in Hinblick der Zugriffs­berechtigungen, Daten­sicherungs- und Wieder­anlauf­verfahren geprüft.

Was steht in einem Software-Zertifikat?

Der daraus resultierende Prüf­bericht beschreibt den Gegen­stand, die Art und den Umfang der Prüfung. Er beschreibt die Funktionen und den Einsatz der Software. Weiterhin beurteilt er die Erfüllung der im Bericht einzeln aufgeführten Prüf­kriterien. Spezielle Sach­verhalte, die für die Gewähr­leistung der Ordnungs­mäßigkeit und Sicher­heit vom Anwender beim Einsatz der Software beachtet werden müssen, bilden zusammen mit dem zusammen­fassenden Ergebnis den Schluss des Zertifikats. Die Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft kommt zu der Auffassung, dass das SelectLine Rechnungs­wesen nach Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage bildet und bei sach­gerechter Anwendung den Grund­sätzen ordnungs­gemäßer Buch­führung entspricht.

Zur Beurteilung der Ordnungs­mäßigkeit und Sicher­heit des SelectLine Rechnungs­wesens wurden die für Buch­führungs­systeme geltenden Prüf­kriterien des IDW angewandt:

  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, gem. Handels- und Steuerrecht (§§ 238 ff., 257 HGB und §§ 146, 147 AO)
  • Prüfung von Softwareprodukten Stand 01/2022 (IDW PS 880, Stand 01/2022)
  • Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1, Stand 24.09.2002)
  • Grundsätze zur ordnungs­mäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unter­lagen in elektronischer Form sowie zum Daten­zugriff (GoBD), (gem. BMF-Schreiben vom 28.11.2019)

Was sagt eine Software­prüfung über die Qualität einer Anwendung aus?

Wer eine Rechnungs­wesens­software sucht, sollte in jedem Fall darauf achten, dass für die jeweilige Anwendung ein aktuelles Software-Zertifikat vorliegt. Dieses dient als unabhängige Bestätigung dafür, dass die Software bei sach­gerechter Anwendung die gesetzlichen Vorgaben und die GoBD zuverlässig erfüllt und den Anwendern zugleich individuellen Gestaltungs­spielraum im Bereich der Finanz­buch­haltung lässt. Ein solches Zertifikat gibt Ihnen als Anwender die Sicherheit, dass Ihre Buchführungs­daten nach den vorgeschriebenen Anforderungen verarbeitet werden. Ist die Buch­haltung nicht ordnungs­gemäß, kann diese im Falle einer Prüfung durch einen Steuer- oder Wirtschafts­prüfer verworfen werden. Auch als Software­hersteller ist es sinnvoll, die Funktions­weise der eigenen Rechnungs­wesens­software und die damit verbundene Gesetzes­konformität in gewissen Abständen von unabhängigen Experten prüfen zu lassen. Sie als Anwender verarbeiten schließlich hochsensible Daten, da möchten wir keinerlei Risiko eingehen. Mit der SelectLine können Sie sich sicher sein, dass Sie eine zertifizierte Software beziehen.

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Lisa Lehmann

Lisa Lehmann

Lisa ist seit Januar 2022 Teil des Marketing-Teams der SelectLine. Im einjährigen Traineeship rotierte sie durch verschiedene Abteilungen und kennt das Unternehmen wie ihre Westentasche. Als Manager Marketing Services kümmert sie sich nun um die Contenterstellung und die Social-Media-Kanäle. Medien sind bereits seit ihrem Studium der Medienbildung an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg ihr Ding. Lisa liebt Städtetrips, ist immer auf der Suche nach dem besten Burger der Welt und geht leidenschaftlich gerne auf Konzerte.



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