info@selectline.de | +49 391 5555-080 | SelectLine – steht jedem Unternehmen
  • Suchen
  • Anmelden

Wichtige Informationen zur neuen Meldepflicht für Kassensysteme ab 01.01.2025 – Was Sie jetzt wissen müssen

// 15.08.2024

Das Bundes­ministerium der Finanzen (BMF) hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2025 die Melde­pflicht über den Einsatz oder die Außer­betriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungs­systems (insbesondere Kassen­systeme, Taxa­meter und Wegstrecken­zähler) in Kraft tritt. Die Regelungen zur Mitteilungsv­erpflichtung gelten nach § 146a Absatz 4 Abgaben­ordnung (AO) zum Jahres­wechsel 24/25.

Diese Regelungen zielen darauf ab, die Transparenz und Nachvoll­ziehbarkeit von Geschäfts­vorgängen zu erhöhen und Steuer­betrug zu bekämpfen.

Damit Unternehmer ausreichend Zeit haben, der Mitteilungs­pflicht nachzukommen, wird es Übergangs­fristen bis zum 31. Juli 2025 geben. Diese Übergangs­frist gilt für elektronische Aufzeichnungs­systeme die vor dem 01.01.2025 erworben wurden. Alle danach erworbenen elektronischen Aufzeichnungs­systeme müssen ab dem 01.01.2025 innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.

Doch was bedeutet das konkret für Unternehmer, die täglich Kassen­systeme im Einsatz haben und wie kann man sich darauf vorbereiten? Welche Regelungen und Fristen muss man jetzt kennen? Wir haben uns mit diesen Fragen auseinander­gesetzt. Die Antworten finden Sie im nach­stehenden Blog­beitrag.

Meldepflicht Kassensysteme

Hintergrund

Das Bundes­ministerium der Finanzen (BMF) hatte mit einem Schreiben vom 6. November 2019 die Mitteilungs­verpflichtung über den Einsatz oder die Außer­betriebnahme elektronischer Aufzeichnungs­systeme bis zur Einführung einer elektronischen Übermittlungs­möglichkeit ausgesetzt. Diese Übermittlungs­möglichkeit wird nun ab dem 1. Januar 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnitt­stelle verfügbar sein und muss dann genutzt werden, da das Aussetzen der Mitteilungs­pflicht ab dann aufgehoben wird.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Meldung kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen:

  1. Manuell: Dabei handelt es sich um ein ELSTER-Formular, dessen Werte manuell eingegeben werden müssen. Aufgrund der manuellen Erfassung müssen umfangreiche Kontrollen vorgesehen werden. Die Verantwortlichkeit liegt hier beim Steuer­pflichtigen.
  2. Manueller XML-Upload: Die erforderlichen Daten werden in einer XML-Datei zusammengefasst, sodass eine manuelle Eingabe nicht mehr notwendig ist. Anschließend kann die XML-Datei mithilfe eines Zertifikats in ELSTER importiert werden. Beim Zertifikat handelt es sich um das ELSTER-Zertifikat. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der ELSTER Homepage oder von Ihrem Steuer­berater.
  3. ERiC-Schnittstelle: Die Daten können mithilfe der ERiC-Schnitt­stelle direkt aus der Software an ELSTER übertragen werden, ohne dass ein Zwischen­schritt erforderlich ist. Auch hierbei ist ein Zertifikat notwendig.

Was ist die ERiC-Schnittstelle?

Die ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client) ist eine Software­komponente, die von der Steuer­verwaltung bereit­gestellt wird und in die Kassen­software integriert werden kann.

Sie ermöglicht die elektronische Übermittlung steuerlicher Daten an die Finanz­verwaltung. Sie bietet eine sichere, effiziente und automatisierte Lösung, die den Melde­prozess vereinfacht und sicherstellt, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Für die sichere Daten­übertragung ist ein Zertifikat notwendig, das die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten gewähr­leistet.

Einheitliche Meldung

Alle elektronischen Aufzeichnungs­systeme einer Betriebs­stätte müssen in einer einheitlichen Mitteilung gemeldet werden. Ab dem 1. Januar 2025 müssen dann Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem gemacht und Informationen wie zum Beispiel die verwendete technische Sicherheitseinrichtung übermittelt werden.

Verantwortlichkeit

Der Steuer­pflichtige selbst ist für die korrekte und fristgerechte Meldung verantwortlich, kann diese aber auch durch Dritte, wie Steuer­berater, vornehmen lassen.

Fazit

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Melde­pflicht für Kassen­systeme in Kraft, wie vom Bundes­ministerium der Finanzen (BMF) beschlossen. Diese Regelung nach § 146a Absatz 4 Abgaben­ordnung (AO) soll die Transparenz und Nachvoll­ziehbarkeit von Geschäfts­vorgängen erhöhen und Steuer­betrug bekämpfen. Unternehmer die ihr elektronisches Aufzeichnungssystem vor dem 01.01.2025 erworben haben, haben bis zum 31. Juli 2025 eine Übergangs­frist, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Alle danach erworbenen elektronischen Aufzeichnungs­systeme müssen ab dem 01.01.2025 innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.

Wesentliche Punkte der neuen Melde­pflicht beinhalten die Pflicht zur Meldung sowohl bei der Inbetrieb­nahme als auch bei der Außerbetrieb­nahme von Kassen­systemen. Die erforderliche Meldung an ELSTER kann über ein Formular, einen XML Upload oder mithilfe der ERiC-Schnittstelle erfolgen. In jedem Fall ist ein Zertifikat erforderlich, welches die Daten sicher an ELSTER überträgt.

Alle elektronischen Aufzeichnungs­systeme einer Betriebs­stätte müssen in einer einheitlichen Mitteilung gemeldet werden, unabhängig von der verwendeten Software.

Alle wichtigen Fakten auf einen Blick

Unternehmer sollten sich jetzt intensiv mit diesen Anforderungen auseinandersetzen und ihre Kassen­systeme sowie die internen Prozesse entsprechend anpassen, um den gesetzlichen Anforderungen frist­gerecht nachzu­kommen und mögliche Strafen zu vermeiden.


Lisa Lehmann

Lisa Lehmann

Lisa ist seit Januar 2022 Teil des Marketing-Teams der SelectLine. Im einjährigen Traineeship rotierte sie durch verschiedene Abteilungen und kennt das Unternehmen wie ihre Westentasche. Als Manager Marketing Services kümmert sie sich nun um die Contenterstellung und die Social-Media-Kanäle. Medien sind bereits seit ihrem Studium der Medienbildung an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg ihr Ding. Lisa liebt Städtetrips, ist immer auf der Suche nach dem besten Burger der Welt und geht leidenschaftlich gerne auf Konzerte.



Kommentare

Keine Kommentare vorhanden

Bisher sind keine Kommentare vorhanden.

Hier können Sie Ihre Meinung und Kritik äußern:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert