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Was ist ein Angebotsschreiben und wozu dient es?
Das Angebot oder Kaufangebot (österreichisch) bzw. die Offerte ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Üblicherweise reagiert ein Anbieter auf eine Anfrage eines potenziellen Kunden (Interessent) und legt im Angebotsschreiben die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen.
Selbstverständlich kann die Abgabe eines Angebotes auch formlos (mündlich, telefonisch) erfolgen, verbreitet ist allerdings die Schriftform. Entscheidet sich der Interessent für das Angebot gibt er eine Bestellung ab. Wenn diese mit dem Angebot übereinstimmt, sind zwei gleichlautende Willenserklärungen abgegeben und demnach ein Kaufvertrag geschlossen.
Weicht die Bestellung vom Angebot ab, kann der Anbieter (auch Lieferant) die anderslautende Bestellung mit einer Auftragsbestätigung dem Interessenten bestätigen. Auch hierdurch kommt ein Kaufvertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung der bezogenen Güter bzw. Dienstleitung anschließt.
Was ist beim Schreiben eines Angebots zu beachten?
Angebotsschreiben sind rechtlich bindend!
Wichtig zu beachten ist, dass ein Angebotsschreiben aus rechtlicher Sicht verbindlich ist. Akzeptiert der Interessent das vorgelegte Angebot und beauftragt Sie mit der Umsetzung der genannten Punkte, so sind Sie an die angebotenen Preise, Leistungen und Materialien gebunden. Die rechtliche Bindung erlischt jedoch bei einer vom Angebot abweichenden Bestellung, bei einer Bestellung nach der Anagebotsbindefrist oder bei rechtzeitigem Widerruf.
Es gibt Ausnahmen!
Die rechtliche Bindung kann mit einer sog. Freizeichnungsklausel aufgehoben werden, wie beispielsweise:
- unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend
- Lieferung vorbehalten
- Preis vorbehalten, Preis freibleibend
- solange der Vorrat reicht
Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn nach Urteilen verschiedener Landgerichte können solche Freizeichnungsklauseln einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Sind Sie sich hinsichtlich der zu nennenden Preise unsicher machen Sie Ihrem Interessenten einen Kostenvoranschlag. Die in einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen über den Gesamtpreis dürfen um max. 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Im Falle einer Überschreitung hat der Unternehmer dem Besteller bzw. Kunden unverzüglich die Überschreitung anzuzeigen.
Wichtige Bestandteile eines Angebots
Sofern nicht in den AGB´s beschrieben, sollte das Angebotsschreiben folgende Angaben enthalten:
- Angebotsgegenstand (mit Beschreibung des Artikels)
- Möglichkeiten in der Ausführung (Farbe, Design)
- Verbindliche Preise in der entsprechenden Währung
- Eventuelle Nachlässe (Rabatte, Skonti usw.)
- Lieferbedingungen (Lieferzeit)
- Zahlungsbedingungen
- Art der Verpackung
- Verbindlicher Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
- Hinweis auf den Gerichtsstand bei Streitigkeiten
- Gestalten Sie Ihr Angebot optisch ansprechend – oftmals ist das Ihr erster (schriftlicher) Kontakt mit dem Interessenten!
- Das Angebot sollte mit einem entsprechend freundlich formulierten Satz abgeschlossen werden, z. B.: „Wir hoffen, dieses Angebot ist für Sie von Interesse und würden uns freuen, wenn Sie uns den Auftrag erteilen. Arbeitsproben/Referenzen von uns finden Sie hier….“
Musterbeispiel Angebotsschreiben
Um Angebote professionell, einfach und schnell erstellen zu können, empfiehlt sich der Einsatz einer kaufmännischen Software. Nachfolgend finden Sie ein Musterbeispiel eines Angebotsschreibens, erstellt mit dem Warenwirtschaftsprogramm der SelectLine:
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In diesem Tutorial zeigen wir Ihnen wie Sie mit der SelectLine schnell und einfach Angebote erstellen.
Video – Zusammenfassung des Artikels „Angebotsschreiben – was sind die wichtigsten Bestandteile“?
Nach dem Angebot und dem Auftrag möchten Sie in aller Regel eine Rechnung schreiben.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechts- und Steuerberatung darstellt und aufgrund möglicher Sonderregelungen oder Versäumnisse unsererseits kein Ersatz für eine fachkundige Beratung ist.
Bildquelle:
© fotomek / Fotolia.com
Kommentare
4 Kommentare vorhanden
Das Angebotsschreiben – was ist dabei zu beachten? » SelectLine Blog #Existenzgründung #Unternehmer #Tipps http://t.co/cUIglScnLQ
Sie müssen/dürfen Angebote schreiben? » Hier die wichtigsten Fakten rund um das Angebotsschreiben! » http://t.co/cUIglScnLQ
Sehr gute Übersicht. Eine Angebotsfrist muss immer mit rein oder ist das eine Empfehlung?
Hallo Frau Hutti, eine Angebotsfrist ist kein Muss, allerdings können wir das nur empfehlen. Zum einen, weil sich die Kosten für manche Produkte schnell verändern, teilweise sogar täglich. Und zum anderen bauen Sie mit einer Angebotsfrist einen gewissen Druck auf, um den Interessenten zum Kauf zu bewegen. Und Sie haben zusätzlich noch einen guten Anlass um das Angebot nachzufassen.