Inhaltsverzeichnis
Erfüllen Sie die Auflagen der Kassensicherungsverordnung?
Die Checkliste zur KassenSichV
Elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassen) identifizieren
Wird Ihr Verkauf von Waren und Dienstleistungen gegen Bargeld über ein computergestütztes/elektronisches Aufzeichnungssystem abgewickelt?
Dann muss dieses über den Einsatz einer oder mehrerer technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) abgesichert werden.
Anzahl der benötigten TSE´s ermitteln
Haben Sie die elektronischen Aufzeichnungssysteme identifiziert, muss geprüft werden, ob diese über ein Netzwerk verbunden sind. Für SelectLine sind folgende Szenarien möglich:
- Beispiel 1: Es werden 2 Aufzeichnungssysteme verwendet, die nicht miteinander verbunden sind (2 Einzelplatzinstallationen). Es werden hier 2 TSE Geräte benötigt.
- Beispiel 2: Es werden 2 Aufzeichnungssysteme verwendet, die miteinander verbunden sind (2 Arbeitsplatzinstallationen, die auf eine Serverinstallation zurückgreifen) und auf denselben Mandanten zugreifen. Es wird demzufolge 1 TSE Gerät benötigt.
- Beispiel 3: Es werden 2 Aufzeichnungssysteme verwendet, die miteinander verbunden sind (2 Arbeitsplatzinstallationen, die auf eine Serverinstallation zugreifen) und unterschiedliche Mandanten nutzen. Es werden also 2 TSE Geräte benötigt.
Welche TSE kann ich für SelectLine nutzen?
Die SelectLine kann mit den technischen Sicherheitseinrichtungen der Marken Swissbit und Epson genutzt werden. Mehr Informationen rund um die TSE und Kassensicherungsverordnung erhalten Sie in unserem ausführlichen Interview hier auf dem Blog. Natürlich kann die TSE auch direkt über SelectLine bestellt werden. Die TSE und das elektronische Aufzeichnungssystem müssen vom Steuerpflichtigen digital an das Finanzamt gemeldet werden. Aktuell ist dies aber noch nicht möglich.
SelectLine Update planen
Für den Einsatz einer TSE ist zwingend ein SelectLine Versionsupdate auf die Version 20.1 notwendig. Wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich bitte an Ihren SelectLine Partner.
Dokumentationen ergänzen
Der Einsatzzeitpunkt der TSE sollte unbedingt in der Dokumentation zu Ihrer eingesetzten Hardware ergänzt werden. Zusätzlich müssen die Verfahrensdokumentation und das Programmierprotokoll auf Vollständigkeit geprüft werden.
Mitarbeiterschulungen
Mitarbeiter, welche die Kasse bedienen, müssen in der Lage sein, einem Steuerprüfer die vorgeschriebenen Daten über die einheitliche digitale Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Achten Sie daher darauf, alle Mitarbeiter zu informieren und ausreichend zur KassenSichV zu schulen.
Die SelectLine Schulung zur KassenSichV
Sie möchten mehr Informationen zur Kassensicherungsverordnung und dem gesetzeskonformen Einsatz mit der SelectLine?
Dann melden Sie sich jetzt zu unserer großen Schulungsreihe an. Egal ob SelectLine Anwender oder Partner, hier erfahren Sie alles, was Sie rund um die KassenSichV in Verbindung mit der SelectLine wissen müssen! Profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Produktmanager und melden Sie sich gleich an.
Beitragsbild: Denny Müller via Unsplash
Kommentare
5 Kommentare vorhanden
Danke für die tolle Übersicht, wann ich wie viele TSEs brauche. Eine Frage hätte ich: Was ist hier mit Mandanten gemeint?
Vielen Dank!
Vielen Dank für die Nachfrage. Der Datenbestand einer Firma wird in der SelectLine als s.g. Mandant erfasst.
Also können zwei verschiedene Firmen auf einer Serverinstallation liegen? Verstehe ich das richtig? Danke :)
Ja, wenn die entsprechende Lizenz vorhanden ist (Mehrmandantenfähigkeit), können Datenbestände mehrerer Firmen in der SelectLine gepflegt werden.
Verstanden. Danke!