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Neues in Version 21.2 I Mehr Möglichkeiten für Ihr Unternehmen

Mit unserer Version 21.2 stehen Ihnen wieder neue Funktionen zur Verfügung, die das Arbeiten mit der SelectLine noch einfacher und effizienter machen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einige davon einmal genauer vorstellen. Egal ob es sich um Neuerungen aus dem Rechnungswesen, der Warenwirtschaft oder unseren zahlreichen Zusatzmodulen handelt, erfahren Sie hier, wie Sie und Ihr Unternehmen davon profitieren können.

Produktübergreifend

Abmeldefunktion für Benutzer (Programmende erzwingen)

Mit unserer neuen Funktion haben wir einen großen Wunsch aus dem Partner-Uservoice-Forum erfüllen können: Mitarbeiter haben ein Programm mehrfach geöffnet oder sind inaktiv, Sie brauchen jedoch eine freie Lizenz? Oder Sie möchten eine Reorganisation durchführen beziehungsweise ein Update einspielen, müssen dazu aber alle aktiven Sitzungen und SelectLine Programme schließen? Bisher hatten Sie hier nur die Möglichkeit, über den Task-Manager oder Program.exe einzugreifen. Dies war umständlich und mit einem hohen Aufwand verbunden.

NIV Benutzer abmelden
Abmeldefunktion für Benutzer in der SelectLine

Mit der neuen Version 21.2 steht Ihnen in solchen Fällen ab sofort die Option einer Fern-Abmeldung von Benutzern zur Verfügung. Die Funktion „Benutzer abmelden“ finden Sie im Applikationsmenü unter „Wartung“. Über die Rechteverwaltung können Sie die Funktion für andere Nutzer sperren bzw. freigeben.

Möchten Sie einen Benutzer abmelden, erhalten Sie in einem kompakten Dialog eine Übersicht zu den aktiven Nutzern und den jeweils geöffneten Programmen. Um eine verlässliche Darstellung zu gewährleisten, aktualisiert sich die Tabelle alle 50 Sekunden, kann bei Bedarf aber auch manuell aktualisiert werden. Abmeldungen können sowohl unmittelbar durchgeführt, aber auch geplant werden. Damit der betroffene Benutzer nicht von der Schließung des Programmes überrascht wird, können Sie Abmeldungen ankündigen. Maximal 30 Sekunden nach dieser Ankündigung erhält der betroffene Benutzer eine Benachrichtigung, die er bestätigen muss. Zudem erhält jeder Benutzer 5 Minuten vor einer geplanten Abmeldung ebenfalls eine Benachrichtigung. So können Datensätze, die sich gerade in Bearbeitung befinden, rechtzeitig gesichert werden.

Soll das Programm reorganisiert oder bspw. ein Update durchgeführt werden, ist es notwendig, dass alle aktiven Sitzungen in den SelectLine Programmen geschlossen werden. Es kann jedoch vorkommen, dass Mitarbeiter vergessen, sich auszuloggen, sich im Urlaub befinden oder das Programm unbemerkt im Hintergrund läuft. Für diesen Fall können alle Benutzer zu einem festgelegten Zeitpunkt abgemeldet werden. Durch die Option „alle Benutzer zum eingestellten Zeitpunkt abmelden“, wird jeder abgemeldet, der das Programm zum vordefinierten Termin noch geöffnet hat, einschließlich des administrierenden Benutzers. Dieser kann jedoch das Schließen des Programmes verhindern, indem er im Benachrichtigungsfenster den Befehl „Ablehnen“ wählt, um zum Beispiel eine Reorganisation durchzuführen.

Meldung über bevorstehende Abmeldung

Fernverkaufsregelung

Um den sogenannten innergemeinschaftlichen Fernverkauf in der Europäischen Union transparenter und einfacher zu gestalten, wurde vor einigen Jahren der Digitalpakt des Europäischen Rates verabschiedet. Ziel war es unter anderem, die aktuell gültige Versandhandels- bzw. Lieferschwellenregelung abzulösen. In diesem Zuge tritt nun ab dem 01. Juli 2021 die neue Fernverkaufsregelung in Kraft.

Mit der Einführung der Fernverkaufsregelung liegt der Ort, an dem die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, nun nicht mehr im Land, aus dem die Ware versendet wird, sondern im Bestimmungsland. Um hier eine einheitliche Regelung zu etablieren und den innergemeinschaftlichen Versandhandel zu unifizieren, gilt nun für bestimmte Umsätze eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000€.

Wird diese Umsatzgrenze überschritten, besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht im Ausland. Alternativ kann vom Wahlrecht des besonderen Besteuerungsverfahrens/ der Meldung über das One-Stop-Shop Verfahren, kurz OSS, Gebrauch gemacht werden.

Das OSS-Verfahren erlaubt es Unternehmen, ihre im Ausland erzielten Umsätze beim Bundeszentralamt für Steuern anzumelden und die ausländischen Umsatzsteuern über die deutschen Behörden abzuführen. Eine aufwendige umsatzsteuerliche Registrierung des Händlers im EU-Ausland wird somit vermieden.

Mit der Version 21.2 besteht in der SelectLine Warenwirtschaft und im Rechnungswesen die Möglichkeit, Belege und Buchungen so einzustellen, dass diese für das OSS-Verfahren berücksichtigt werden können. Über den FIBU-Export werden diese Informationen an das SelectLine Rechnungswesen oder an die DATEV-Programme übergeben. Zudem kann im Rechnungswesen, je unterschiedlichem Verfahren, eine Auswertung der Umsätze erfolgen, um diese über das Elster-Portal erklären zu können. Detailliertere Informationen zu den neuen Einstellungs- und Anpassungsmöglichkeiten in den SelectLine Programmen erhalten Sie in unserer ausführlichen Handlungsempfehlung zur Fernverkaufsregelung.

Hintergrundinformationen finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Fernverkaufsregelung und dem One-Stop-Shop Verfahren.

Warenwirtschaft

Zusätzliche Preisgruppen

Mit den zusätzlichen Preisgruppen folgt ein weiterer erfüllter Wunsch aus dem Uservoice-Forum. Sie haben verschiedene Kundengruppen und für jede speziell angepasste Preise in Ihrer Warenwirtschaft hinterlegt? Dann hatten Sie bisher die Möglichkeit, diese in neun verschiedene Preisgruppen zu unterteilen. Wenn Sie dadurch bei Ihrer Preisgestaltung an die Grenzen gestoßen sind, haben wir jetzt eine gute Nachricht für Sie. Mit der Version 21.2 können Sie zusätzliche Preisgruppen anlegen, wobei die bisherigen weiterhin bestehen bleiben. Die bis zu 40 weiteren Preisgruppen können im Gegensatz zu den üblichen Preisgruppen sogar wieder entfernt werden. Gleichzeitig ist das Programm so gestaltet, dass bereits verwendete Preisgruppen, die beispielsweise bei einem Kunden oder Interessenten hinterlegt sind, nicht gelöscht werden können. So wird verhindert, dass bestehende Rabatte oder Kundenpreise aus Versehen aufgehoben werden.

Preisgruppenübersicht des Artikels

Kundenbildschirm für Touchkasse 2

Ein zweizeiliges Kundendisplay ist platzsparend, elegant und oft völlig ausreichend. Übersehen Ihre Kunden das Display aber häufig, oder Sie möchten Ihnen einfach einen ausführlicheren Einblick in den Kassiervorgang gewähren, bietet sich ein größerer Bildschirm an. Mit der neuen Version 21.2 können Sie statt dem zweizeiligen Display auch einen Bildschirm an Ihre Kasse anbinden. Alternativ können sogar beide Geräte gleichzeitig genutzt werden. Was Sie hierfür benötigen? Die Touchkasse 2 und ein Anzeigegerät, welches vom Betriebssystem als zweiter Monitor erkannt wird.

Durch die zahlreich angebotenen Konfigurationsmöglichkeiten können Sie die Anzeige des Bildschirms vor, während und nach dem Kassiervorgang individuell und nach Ihren Vorstellungen gestalten.

Gestaltungsvariante des Kundenbildschirms

BDE

Seriennummernverfolgung

In der Qualitätsprüfung und Rückverfolgung von Produkten wird die Seriennummer immer wichtiger. Wird beispielsweise ein Defekt identifiziert, muss geprüft werden, ob betroffene Artikel bereits das Lager verlassen haben und eventuell ein Rückruf gestartet werden muss. Um den hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, steht Ihnen mit der neuen Version die Seriennummernverfolgung in der SelectLine BDE zur Verfügung. In der Auslagerungsmaske der BDE besteht nun die Möglichkeit, serien- und chargennummerngeführte Verbrauchsartikel einem seriennummerngeführten Ergebnisartikel zuzuordnen. Die zugeordneten Nummern werden in der Warenwirtschaft in einer entsprechenden Tabelle gespeichert und können jederzeit gezielt gefiltert werden.

Auslagerungsmaske der BDE

Rechnungswesen

Digitale Belege — XRechnung

Im Rahmen der „Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen“ wurden neue Anforderungen an Rechnungen gestellt, welche der öffentlichen Verwaltung zugesendet werden. Diese werden seit November 2020 nur noch als gültig betrachtet, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass menschenlesbare Formate wie PDF oder auch ein JPEG nicht mehr als gültige elektronische Steuerrechnung von der öffentlichen Verwaltung akzeptiert werden. Bei den einzigen beiden in Deutschland zulässigen normkonformen Dateiformaten handelt es sich um die XRechnung und ZUGFeRD 2.0. Nachdem wir das letztere Format bereits seit der Version 20.1 unterstützen, können nun auch Digitale Belege im Format XRechnung eingelesen, verarbeitet und in der Dateivorschau überprüft werden.

Informationen aus den übermittelten Daten können so direkt für die Kontierung und Verbuchung der Belege verwendet werden. Werden in der XRechnung zum Beispiel die Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie die Steuerkategorie übermittelt, erfolgt eine Vorkontierung vollumfänglich und automatisch.


Hannah Görges

Hannah Görges

Hannah unterstützt bereits seit 2017 die SelectLine Software GmbH als Manager Marketing Services. Hier begleitet sie Veranstaltungen, betreut die Social Media Kanäle und kümmert sich um die Contenterstellung. Als Bildjournalistin versteht sie es nicht nur, Inhalte textlich aufzubereiten, sondern auch gleich mit den passenden Bildern zu untermalen. Als Freelancerin veröffentlichte sie ihre Arbeiten bereits in nationalen und internationalen Magazinen und Zeitungen. In ihrer Freizeit tauscht sie die Kamera regelmäßig gegen einen blau-weißen Fanschal und unterstützt den 1. FC Magdeburg im Stadion.



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