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Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein nach Art. 28 DSGVO verpflichtender Vertrag zwischen einem Verantwortlichen (z. B. dem SelectLine-Kunden) und einem Auftragsverarbeiter (z. B. einem Implementierungspartner, der SelectLine im eigenen Rechenzentrum hostet), sobald personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Der AVV regelt unter anderem Umfang und Zweck der Verarbeitung, Pflichten zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, Weisungsrechte des Verantwortlichen sowie Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende [BELEGT: Websuche – Art. 28 DSGVO, siehe Quellen]. Ein AVV ist immer dann erforderlich, sobald ein Dritter im Auftrag des Kunden Zugriff auf personenbezogene Daten in SelectLine erhält – etwa bei Rechenzentrums-Hosting durch einen Partner, nicht jedoch beim klassischen On-Premise-Betrieb im eigenen Haus.

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