Das Wachstumschancengesetz ist das deutsche Gesetz, das die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) im inländischen B2B-Geschäft einführt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ohne Ausnahme. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen: bis Ende 2026 sind Papier- oder andere elektronische Formate mit Zustimmung des Empfängers noch zulässig, bis Ende 2027 zusätzlich für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro, ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht dann verpflichtend für alle. E-Rechnungen müssen dabei der europäischen Norm EN 16931 entsprechen – ein Grund, warum das ältere, nicht normkonforme Format ZUGFeRD 1.0 seither nicht mehr zulässig ist.