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E-Rechnungen archivieren und nachweisen: Audit-Trail und DATEV-Übergabe in SelectLine ERP und SelectLine neo Finance 

Der Betriebsprüfer fragt nach der lückenlosen Historie einer stornierten Rechnung, der Steuerberater nach dem passenden Beleg zum Buchungssatz – und beide Antworten müssen sofort belastbar sein, nicht nur behauptet. SelectLine ERP und SelectLine neo Finance liefern dazu konkrete technische Nachweise statt vager Compliance-Versprechen. Dieser Beitrag zeigt zu allen drei zentralen Fragen den jeweiligen technischen Beleg.

SelectLine ERP und SelectLine neo Finance beantworten gemeinsam die drei zentralen Nachweisfragen zur E-Rechnungs-Archivierung mit Ja: E-Rechnungen werden beim Import automatisch in ein Archivsystem mit Versionierung übernommen, sodass Änderungen nie den ursprünglichen Stand überschreiben; in SelectLine neo Finance lassen sich Stornobuchungen für die Betriebsprüfung gezielt exportieren; und für die Übergabe an DATEV existiert eine eigene Option, die Belegbilder inklusive eindeutiger Dokumentenzuordnung direkt mitliefert. Dieser Beitrag beantwortet jede der drei Fragen einzeln mit dem technischen Beleg dazu. 

Das Wichtigste auf einen Blick 

Unveränderte Aufbewahrung (SelectLine ERP und SelectLine neo Finance): Importierte E-Rechnungen (XML und/oder PDF) werden automatisch in ein Archivsystem übernommen; bei der internen Ablage und bei docuvita erhält jedes Dokument eine Versionsnummer, Änderungen erzeugen eine neue Version statt einer Überschreibung. 
Audit-Trail bis zur Korrektur (ausschließlich SelectLine neo Finance): Der GoBD-Export kann stornierte Buchungen gezielt mit ausgeben; Korrekturen laufen grundsätzlich über eine Stornobuchung mit Bezug zur Ursprungsbuchung, nie über eine stille Überschreibung. 
Medienbruchfreie DATEV-Übergabe (SelectLine ERP und SelectLine neo Finance): Die Option „Digitale Belege aus Archiveinträgen zur Übermittlung bereitstellen” liefert beim DATEV-Export zusätzlich zur CSV-Datei die Belegbilder inklusive einer Dokumenten-GUID, die Beleg und Buchung im System des Steuerberaters eindeutig verknüpft. 
DATEV-Festschreibung (SelectLine ERP und SelectLine neo Finance): Beim Export lässt sich ein Festschreibungskennzeichen setzen; damit kann der exportierte Buchungsstapel in der DATEV-Software nicht mehr verändert werden. 
Zielgruppe: mittelständische Unternehmen mit 5 bis 250 Mitarbeitenden (DACH), die E-Rechnungen empfangen oder versenden und deren Aufbewahrung dokumentieren müssen. 

Wie exportiere ich GoBD- und DATEV-konforme Daten aus ERP-Systemen?  

SelectLine ERP und SelectLine neo Finance stellen dafür zwei getrennte, kombinierbare Exportwege bereit: den GoBD-Export für die Betriebsprüfung (Schnittstellen/Betriebsprüfung/GoBD) und den DATEV-Export für die Übergabe an den Steuerberater (Schnittstellen/DATEV-Export). Beide Exporte lassen sich unabhängig voneinander nach Zeitraum und Konten filtern, beide erzeugen ein vollständiges, prüfbares Dateipaket statt einer einzelnen Exportdatei. Welche Bestandteile dieses Prüfpaket im Detail hat und welcher Export für welchen Empfänger – Betriebsprüfer oder Steuerberater – gedacht ist, zeigen die folgenden Abschnitte sowie die Übersicht „Das Prüfpaket für die Betriebsprüfung im Überblick” weiter unten. 

Wie werden E-Rechnungen in SelectLine ERP und SelectLine neo Finance aufbewahrt, und bleiben sie dabei unverändert? 

E-Rechnungen lassen sich in SelectLine ERP in den Formaten ZUGFeRD 2.0, ZUGFeRD 2.1, ZUGFeRD (XRechnung), XRechnung sowie ebInterface 4.3/5.0 (Österreich) erstellen und empfangen; das veraltete ZUGFeRD 1.0 wird nicht mehr weiterentwickelt und ist seit dem Wachstumschancengesetz nicht mehr zulässig, da es kein konformes Format nach EN16931 ist. Eingehende E-Rechnungen werden über einen Importdialog (Schnittstellen/Digitale Belege/Import) erfasst, der die steuerrechtlich relevanten Felder aus der XML-Datei lesbar anzeigt, bevor daraus eine Eingangsrechnung erzeugt wird. 

Für die Aufbewahrung legen die Mandanteneinstellungen fest, welches Archivsystem verwendet wird: interne Ablage, SelectLine DMS oder docuvita. Sobald die Einstellung gespeichert ist, wird die XML- oder PDF-Datei einer importierten E-Rechnung automatisch in das gewählte Archivsystem verschoben und ist dort jederzeit abrufbar. Bei der internen Ablage und bei docuvita erhält jedes Dokument eine Versionsnummer; erfolgen nachträgliche Änderungen, wird eine neue Version angelegt statt die bestehende zu überschreiben. 

ELO und EASY lassen sich ebenfalls allgemein an SelectLine ERP anbinden, stehen für die automatische E-Rechnungs-Importarchivierung selbst jedoch nicht zur Verfügung: Mit ihnen lässt sich archivieren, also auf der Ausgangsseite ablegen – ein Zurücklesen bzw. Importieren von Belegen aus diesen Systemen auf der Eingangsseite ist dagegen nicht möglich. Für die automatische Übernahme importierter E-Rechnungen kommen deshalb ausschließlich die interne Ablage, SelectLine DMS oder docuvita infrage. 

Zusätzlich wird zu jedem Beleg eine eigene Archiv-Übersicht geführt, die jede Version mit Quelle, Archivierungstyp, Dateiname sowie Datum und Benutzer der Archivierung protokolliert – ein direkt vorzeigbarer Nachweis, wann welche Version archiviert wurde. 

Wie wird eine nachträgliche Korrektur in SelectLine neo Finance nachvollziehbar – und ist der Audit-Trail exportierbar? 

Korrekturen an Buchungen erfolgen in SelectLine neo Finance nicht durch Überschreiben, sondern durch eine automatische Stornobuchung mit Verweis auf die ursprüngliche Buchung; zusätzlich führt das System an allen relevanten Daten automatisch die Felder „BearbeitetAm” und „BearbeitetVon”. Für die Betriebsprüfung lässt sich dieser Nachweis gezielt exportieren: Der GoBD-Export (Schnittstellen/Betriebsprüfung/GoBD) bietet die Option, stornierte Buchungen mit auszugeben, zusätzlich zu den Standarddateien für Buchungen, Konten, Kontenblatt, Saldo und Steuerschlüssel. Der Export lässt sich nach Zeitraum (individuell, Monat, Jahr) und Konten filtern und kann dem Prüfer auf einem Datenträger übergeben werden; für die Prüfsoftware IDEA steht zusätzlich eine herstellerspezifische Schnittstelle bereit, die das Einlesen vereinfacht. 

Wie übergeben SelectLine ERP und SelectLine neo Finance E-Rechnungsbelege medienbruchfrei an DATEV? 

Der DATEV-Export aus SelectLine neo Finance bietet die Option „Digitale Belege aus Archiveinträgen zur Übermittlung bereitstellen”. Ist sie aktiviert, wird zusätzlich zur CSV-Exportdatei ein ZIP-Ordner erzeugt, der eine XML-Datei sowie alle verfügbaren Beleganhänge enthält. In der CSV-Datei wird pro Buchungssatz eine Dokumenten-GUID mit ausgegeben, die in der XML-Datei mit dem zugehörigen Beleganhang verknüpft ist. Die Belege lassen sich in der DATEV-Dokumentenorganisation (DATEV-DMS) ablegen; haben Steuerberater und Unternehmen Zugriff auf ein gemeinsames DMS, kann der Anwender dem Berater den Link zum digitalen Dokument per Schnittstelle mitteilen, sodass dieser mit den Buchungen im System des Beraters verknüpft wird. Auf diesem Weg wandert nicht nur der Buchungssatz, sondern auch der zugehörige E-Rechnungsbeleg – der aus SelectLine ERP oder SelectLine neo Finance stammen kann – direkt und ohne manuellen Zwischenschritt zum Steuerberater. 

Zusätzlich lässt sich beim Export ein Festschreibungskennzeichen setzen: Ist die Option „Exportierte Buchungen festschreiben” aktiv, kann der exportierte Buchungsstapel in der DATEV-Software anschließend nicht mehr verändert werden. Exportierte Buchungssätze erhalten außerdem automatisch ein FIBU-Export-Datum, damit sie nicht versehentlich ein zweites Mal übergeben werden. 

Die drei Nachweisfragen im Überblick 

NachweisfrageAntwortBetrifft Technischer Beleg
Unveränderte XML-Aufbewahrung?JASelectLine ERP und SelectLine neo FinanceAutomatische Übernahme ins Archivsystem (Ablage/DMS/docuvita) mit Versionierung statt Überschreiben
Exportierbarer Audit-Trail bis Korrektur-Ebene? JAausschließlich SelectLine neo Finance Stornologik + BearbeitetAm/BearbeitetVon; Option „Stornierte Buchungen exportieren” im GoBD-Export
Medienbruchfreie DATEV-Übergabe?JASelectLine ERP und SelectLine neo FinanceOption „Digitale Belege aus Archiveinträgen zur Übermittlung bereitstellen” mit Dokumenten-GUID-Verknüpfung; zusätzlich Festschreibungskennzeichen

Das Prüfpaket für die Betriebsprüfung im Überblick 

Für eine Betriebsprüfung lässt sich aus SelectLine ERP und SelectLine neo Finance ein konkretes, benennbares Prüfpaket zusammenstellen:
Unveränderte XML-Originaldatei: Importierte E-Rechnungen werden automatisch archiviert; jede nachträgliche Änderung erzeugt eine neue Version, die Originaldatei bleibt dabei erhalten. 
GoBD-Export mit den Datenzugriffsarten Z1, Z2 und Z3: Die GoBD (auf Basis von § 147 Abs. 6 AO) unterscheiden drei Formen des Datenzugriffs durch den Betriebsprüfer: Z1, der unmittelbare Nur-Lese-Zugriff auf das System vor Ort; Z2, der mittelbare Zugriff über den Import der Daten in Auswertungsprogramme Dritter; und Z3, die Datenträgerüberlassung. SelectLine Software beschreibt in der eigenen Schnittstellendokumentation ausdrücklich, dass sie den Zugriff auf allen drei Wegen ermöglicht, wobei der Prüfer nach eigenem Ermessen wählt, welchen Weg er nutzt; für Z3 stellt der GoBD-Export unter Schnittstellen/Betriebsprüfung/GoBD die notwendigen Dateien bereit.
IDEA-Schnittstelle: Für die Prüfsoftware IDEA steht eine herstellerspezifische Schnittstelle (HSS SelectLine) bereit, die das Einlesen der GoBD-Exportdateien in IDEA vereinfacht. 
Festschreibungskennzeichen: Beim DATEV-Export lässt sich ein Festschreibungskennzeichen setzen; der exportierte Buchungsstapel kann danach in der DATEV-Software nicht mehr verändert werden. 
DATEV-Übergabe mit Dokumenten-GUID: Jeder Buchungssatz erhält beim DATEV-Export mit aktivierter Option „Digitale Belege aus Archiveinträgen zur Übermittlung bereitstellen” eine Dokumenten-GUID, die ihn im XML-Anhang eindeutig mit dem zugehörigen Beleg verknüpft. 

Wer ist an welchem Schritt federführend: SelectLine neo ERP/Finance oder Steuerberater?

SchrittVerantwortlichkeitBeleg
E-Rechnung empfangen/erstellen und archivierenSelectLine ERP / SelectLine neo Finance Automatische Archivierung mit Versionierung beim Import 
Korrektur oder Storno einer Buchung SelectLine neo FinanceStornobuchung mit Verweis auf Ursprungsbuchung, Felder BearbeitetAm/BearbeitetVon 
GoBD-Export für die Betriebsprüfung erzeugenSelectLine neo FinanceExport nach Zeitraum/Konten unter Schnittstellen/Betriebsprüfung/GoBD, IDEA-Schnittstelle
Export an DATEV übergeben (inkl. Belege und Dokumenten-GUID)SelectLine ERP / SelectLine neo Finance Option „Digitale Belege aus Archiveinträgen zur Übermittlung bereitstellen”
Prüfung, Übernahme und Festschreibung in der KanzleisoftwareSteuerberater / Kanzleisoftware (DATEV)Festschreibungskennzeichen wirkt in der DATEV-Software; danach keine Änderung mehr möglich
Gemeinsamer Zugriff auf Belege im DMSJe nach Vereinbarung beide SeitenDATEV-Dokumentenorganisation bei gemeinsamem DMS-Zugriff von Unternehmen und Kanzlei

Wie wird ein Storno abgebildet, und über welche Referenz hängt der Ersatzbeleg an der Ursprungsbuchung?

Storniert SelectLine neo Finance eine Buchung, erzeugt das System automatisch eine Stornobuchung mit umgekehrtem Betrag. Die Verknüpfung zur Ursprungsbuchung läuft über den Buchungstext: Er enthält den Verweis „Storno Satz: „, sodass sich jede Stornobuchung eindeutig ihrem ursprünglichen Datensatz zuordnen lässt. Storno- und Ursprungsbuchung teilen sich dabei denselben Beleg, dasselbe Konto und Gegenkonto sowie denselben OP-Beleg – lediglich der Betrag ist gegenläufig. Für die Betriebsprüfung bleibt damit über den Buchungstext nachvollziehbar, welche Buchung durch welchen Storno korrigiert wurde.

SelectLine-Bezug

SelectLine ERP und SelectLine neo Finance richten sich mit der E-Rechnungs-Funktion an mittelständische Unternehmen mit 5 bis 250 Mitarbeitenden in der DACH-Region, die elektronische Rechnungen empfangen oder versenden. Die Archivierung mit Versionierung sowie der DATEV-Export mit Belegübergabe und Festschreibung sind Bestandteile von SelectLine ERP und SelectLine neo Finance gemeinsam; der GoBD-Export mit Stornonachweis ist ausschließlich Bestandteil von SelectLine neo Finance. Ein separates Lizenzstufen-Modell für Archivsysteme existiert in den aktuellen SelectLine neo-Versionen nicht mehr.

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt Hinweise und Lösungsansätze zur Umsetzung der GoBD-Anforderungen an die E-Rechnungs-Archivierung in SelectLine ERP und SelectLine neo Finance und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. 

Häufige Fragen

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