Die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) sind ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das festlegt, wie steuerrelevante Daten und Belege in IT-Systemen erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden müssen. Zentrale Anforderungen sind Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Vollständigkeit sowie eine geordnete, revisionssichere Aufbewahrung. Die GoBD gelten für alle Unternehmen, die zur Buchführung oder Aufzeichnung verpflichtet sind.